Für Suchende

Nicht nur beim Finden der richtigen Immobilie sind wir Ihr Partner. Auch im Vorfeld und anschließend gibt es so manches, wobei wir Sie gern unterstützen!

Planen

Sie haben das Grundstück in der richtigen Lage gefunden und wollen jetzt Ihr Projekt verwirklichen?

Sie haben Ihre Immobilie gefunden und brauchen jetzt die richtige Unterstützung, um die Möglichkeiten beim Um- oder Ausbau auszuloten, die sich bieten?

Eine gute Planung ist ein wichtiger Schritt - aber wer soll es machen?

Wir kennen die Architekten und die Fachleute vor Ort, die zu Ihnen und Ihrem Projekt passen und beraten Sie gern.

Bauen

Wenn Sie bauen wollen - einen Neubau, einen Umbau oder die Erweiterung einer bestehenden Immobilie -,  brauchen Sie ein Bauunternehmen, das Ihre Wünsche verwirklicht.

Es gibt nicht nur zahlreiche Arten zu bauen, wie etwa eine denkmalgerechte Sanierung eines Altstadthäuschens oder ein Neubau einer exklusiven Villa, das Bauunternehmen muss auch zu Ihnen ganz persönlich und zu Ihrem Budget passen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl der richtigen Partner vor Ort!

Finanzieren

Der passenden Finanzierung kommt bei Ihrer Immobiliensuche und beim Immobilienkauf eine maßgebliche Rolle zu. Mit einer gesicherten Finanzierung wissen Sie, wie Sie agieren können. Daher sind Gespräche im Vorfeld unerlässlich.

Gern empfehlen wir Ihnen das Finanzierungsinstitut, das perfekt zu Ihnen und Ihren Planungen passt.

Kaufen

Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt.

Für Sie als Nutzer der zukünftigen Immobilie ist es vielleicht eine der größten Investitionen in Ihrem Leben. Vieles gilt es zu bedenken, damit Sie auch noch nach Jahren mit Ihrer Kaufentscheidung zufrieden sind.

Für Sie als Investor sollte nicht nur die Rendite stimmen und das Objekt in Ihr Portfolio passen, sondern viele Faktoren müssen zusammenpassen, damit aus Ihrer Investition ein nachhaltiger Erfolg wird.

Eine profunde Beratung ist in beiden Fällen maßgeblich.

Sprechen Sie uns an, wir haben die richtige Immobilie - oder wir finden sie!

Auf Wunsch nennen wir gern Referenzobjekte.

Wohnen

Bei Ihrer Immobiliensuche kann die Frage auftauchen, ob sich mit einer bestimmten Immobilie Ihre Wohnidee, Ihr persönliches Konzept verwirklichen lässt.

Oder Sie möchten gleich von Anfang an die Unterstützung erfahrener Fachleute in Anspruch nehmen.

Auch hier stehen wir gern zur Verfügung: Wir unterstützen Sie individuell und persönlich und wir kennen talentierte Architekten und Innenarchitekten, die zu Ihnen und Ihrer Immobilie passen.

Erbbaurecht - 9 Fragen und 9 Antworten

Wer auf der Suche nach einem Grundstück für einen Hausbau ist, eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau kaufen möchte, könnte sich mit der Situation zu befassen haben, dass die Immobilie nicht auf dem eigenen, d.h. auf einem zu erwerbenden Grundstück, sondern auf einem Erbbaurechtsgrundstück steht. Auch wenn Sie eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück verkaufen möchten, gibt es einiges zu beachten. Wir kennen die Besonderheiten beim Kauf und beim Verkauf, begleiten Sie fachkundig und erläutern die besonderen Aspekte, auf die es hier ankommt.

Beim Erbbaurecht werden das Eigentum am Grundstück und das Eigentum an dem darauf stehenden Haus getrennt. Der Erbbaurechtsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks und er gibt einem anderen das Recht, auf dem Grundstück zu bauen und es zu nutzen. Dafür erhält er einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer erhält das Recht, auf diesem Grundstück ein oder mehrere Gebäude zu bauen oder ein bestehendes Gebäude zu nutzen oder umzugestalten. Der Eigentümer des Gebäudes wird für die Laufzeit des Erbbaurechts Erbbaurechtsnehmer oder Erbbauberechtigter genannt. Die Rechte und die Pflichten von Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer werden in einem Erbbaurechtsvertrag vereinbart.  

Der Erbbauzins ist quasi die Gebühr für die Nutzung eines Erbbaurechtsgrundstücks und orientiert sich üblicherweise am Grundstückswert. Er wird turnusmäßig angepasst, wobei die Modalitäten im Vertrag festgelegt werden. Häufig wird ein jährlicher Erbbauzins in einer prozentualen Höhe, z.B. 2% des Grundstückswertes angesetzt und nach einem bestimmten Index, z.B. dem Verbraucherpreisindex in einem festgelegten Turnus, z.B. alle fünf oder zehn Jahre angepasst. Gut zu wissen in Zeiten mit hoher Inflationsrate: Das Erbbaurechtsgesetz sieht eine Kappungsgrenze vor, nach der die Anpassung den Mittelwert aus Bruttolohn- und Lebenshaltungskostensteigerung in einem bestimmten Zeitraum nicht übersteigen darf.

Der Käufer schont seine Liquidität. Im Vergleich zum Kauf eines Grundstücks entfällt der Preis für das Grundstück, da nur das auf dem Grundstück befindliche Bauwerk gekauft wird. Auf diese Weise erleichtert das Erbbaurecht die Schaffung von Wohneigentum, da Sie eine deutlich geringere Gesamtsumme finanzieren müssen. Gerade in hochpreisigen Gebieten wie zum Beispiel im Vordertaunus können sich auf diese Weise junge Familien den Wunsch nach einem eigenen Haus erfüllen, ohne ein kostspieliges Grundstück erwerben zu müssen.

Die Laufzeit von Erbbaurechten ist gesetzlich nicht festgelegt, sie haben jedoch grundsätzlich eine feste Laufzeit, die ausgehandelt werden kann. Häufig werden Verträge für einen Zeitraum von 50, 75 oder 99 Jahren geschlossen. Der Hintergrund hierfür ist: Ein Erbbaurechtsnehmer erwirbt kein Grundstück, sondern lediglich das Recht, auf einem bestimmten Grundstück sein eigenes Haus zu kaufen oder zu bauen. Da ein Haus eine langfristige Investition darstellt, ist eine lange Laufzeit notwendig, um es interessant für den Erbbaurechtsnehmer zu gestalten.

Das Erbbaurecht ist ein eigentumsgleiches Recht. Das heißt: Generell können das Haus und das Erbbaurecht verkauft und vererbt werden. Auch Umbauten sind grundsätzlich ebenso möglich wie beim Volleigentum. Im Erbbaurechtsvertrag wird regelmäßig der Verkauf, die Belastung, bestimmte Nutzungsarten oder Umbauten ausdrücklich geregelt.

Das Erbbaurecht ist auf eine bestimmte Zeit, zum Beispiel auf 75 Jahre festgelegt. Nach dieser Zeit geht das Nutzungsrecht wieder auf den Grundstückseigentümer über. Als Gegenleistung wird bereits im Vertrag eine Ablösesumme für die auf dem Grundstück befindliche Immobilie vereinbart, üblicherweise in Höhe von 2/3 deren Verkehrswertes. Das Auslaufen des Erbbaurechts liegt regelmäßig nicht im Interesse des Erbbauberechtigten, der daher frühzeitig mit dem Erbbaurechtsgeber eine Verlängerung vereinbaren sollte. Tritt eine Kirche oder eine Stiftung als Erbbaurechtsgeber auf, sind Verlängerungen üblich, in diesem Zuge wird regelmäßig auch ein neuer Zinssatz vereinbart, der sich am aktuellen Marktwert des Grundstücks orientiert.

Lebensumstände ändern sich, manchmal planbar, manchmal überraschend. Ein Erbbaurechtsvertrag hat hingegen eine feste Laufzeit, das heißt, er kann zwar nicht einfach gekündigt werden, aber das Erbbaurecht und die auf dem Grundstück befindliche Immobilie kann verkauft, beliehen, verschenkt oder vererbt werden. Die Modalitäten dazu werden im Erbbaurechtsvertrag geregelt.

Vom Auslaufen des Erbbaurechts ist der sogenannte Heimfall zu unterscheiden. Beim Heimfall fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück. (An den Anfang) Der Heimfall wird vertraglich vereinbart für Fälle, in denen der Erbbbauberechtigte seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. wenn er das Grundstück verwahrlosen lässt oder wenn er mit der Zahlung des Erbbauzines mindestens zwei Jahresbeträge im Verzug ist. Auch beim Heimfall ist vom Grundstückseigentümer eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

In der Regel wird bei die Ermittlung des Wertes für ein Erbbaurecht zunächst der Wert eines vergleichbaren bebauten Grundstücks ermittelt. Anschließend werden mehrere Abschläge (abgezinster Bodenwertanteil, Wertabschlag Erbbaurecht, abgezinster Gebäudewertanteil, Barwert Erbbaurecht) berechnet, um den Wert des Erbbaurechts zu erhalten. Wir unterstützen Sie gern mit einer ausführlichen Marktwertermittlung.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach das

Kontakformular

Wir freuen uns auf Sie.